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Nachhilfe & Unterstützung

Nachhilfe mit Bildung und Teilhabe (BuT): Voraussetzungen und Antrag

Gute Nachhilfe sollte nicht am Geld scheitern. Über Bildung und Teilhabe kann Lernförderung übernommen werden, wenn ein Kind Unterstützung braucht und die zuständige Stelle den Antrag bewilligt. Hier findest du den Ablauf, typische Nachweise und wie AvisQnect dabei genutzt werden kann. [1] [2] [3]

Braucht dein Kind zusätzliche Unterstützung beim Lernen?

Online-Nachhilfe kann gezielt fördern und lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen über Bildung und Teilhabe finanzieren.

Passenden Tutor finden
1. Anspruch prüfen
BuT kommt zum Beispiel bei Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen infrage.
2. Bedarf klären
Für Lernförderung wird meistens eine Einschätzung der Schule benötigt, dass zusätzliche Unterstützung sinnvoll ist.
3. Online-Nachhilfe starten
Nach Bewilligung kannst du passende Tutoren finden und die Lernförderung über AvisQnect organisieren.

Was ist Bildung und Teilhabe?

Bildung und Teilhabe, oft kurz BuT oder Bildungspaket genannt, ist eine staatliche Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit wenig Geld. Es geht dabei nicht nur um Schule, sondern auch darum, dass Kinder bei Ausflügen, Mittagessen, Sport, Musik oder anderen Angeboten mitmachen können. [4]

Für AvisQnect ist vor allem ein Punkt wichtig: Lernförderung. Damit ist zusätzliche Hilfe beim Lernen gemeint, also zum Beispiel Nachhilfe, wenn ein Kind fachlich nicht gut mitkommt oder ein wichtiges Lernziel gefährdet ist.

Was kann über BuT gefördert werden?
Die genauen Abläufe sind lokal unterschiedlich, die Leistungsarten sind aber ähnlich.
Schul- und Kitaausflüge
Mehrtägige Klassenfahrten
Persönlicher Schulbedarf
Schülerbeförderung
Lernförderung und Nachhilfe
Mittagessen in Schule oder Kita
Sport, Musik und Freizeitangebote
Teilweise Gutscheine oder lokale Ermäßigungen
Wer kann BuT bekommen?
Typische Anspruchsgrundlagen laut offiziellen Informationen
  • Bürgergeld oder Sozialgeld
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Sozialhilfe
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Wichtig: Es kann auch Fälle geben, in denen keine dieser Leistungen bezogen wird, die konkreten Bildungs- und Teilhabekosten aber trotzdem nicht gedeckt werden können. Das wird manchmal als Bedarfsauslösung bezeichnet und muss individuell geprüft werden.

Was gilt für Lernförderung?
Nachhilfe ist ein eigener Teil der BuT-Leistungen

Lernförderung kann auch außerhalb der Schule stattfinden, wenn sie geeignet ist, das Lernziel zu erreichen. Nach den offiziellen Informationen muss das Kind nicht erst unmittelbar versetzungsgefährdet sein. [1] [3]

Meist wird trotzdem eine schulische Einschätzung gebraucht: In welchem Fach gibt es Schwierigkeiten? Warum reicht die Unterstützung in der Schule nicht aus? Und welches Ziel soll durch die Nachhilfe erreicht werden? [4] [5]

Die Stelle vor Ort prüft dann, ob Umfang, Anbieter und Ziel der Förderung passen. Deshalb lohnt es sich, vorab kurz nachzufragen, welche Formulare und Nachweise in deiner Stadt oder deinem Landkreis erwartet werden.

Wie läuft der Antrag ab?

1. Anlaufstelle finden
Bei Bürgergeld ist meist das Jobcenter zuständig. Bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen sind häufig Stadt, Gemeinde oder Landkreis zuständig.
2. Formular ausfüllen
Kind, Schule, Leistung und Lernförderung als Bedarf angeben.
3. Schule einbinden
Lehrkraft oder Schule bestätigt, dass Lernförderung sinnvoll ist.
4. Anbieter klären
AvisQnect kann als Anbieter für Online-Nachhilfe angegeben werden.
Welche Unterlagen sind typischerweise hilfreich?
  • Bescheid oder Nachweis zur berechtigenden Leistung
  • Daten des Kindes und der Schule
  • Fach, Klassenstufe und gewünschter Umfang der Nachhilfe
  • Bestätigung oder kurze Stellungnahme der Schule
  • Angaben zum Anbieter, also zu AvisQnect und dem Online-Unterricht
Ausfüllhilfe für den Antrag
Die Formulare sehen je nach Ort unterschiedlich aus. Die folgende Hilfe ersetzt kein amtliches Formular, gibt dir aber eine gute Vorlage für die Felder, die fast immer abgefragt werden.

Beispieltext

Ich beantrage Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe für Max Mustermann, Klasse 8, im Fach Mathematik. Begründung: Grundlagen in Bruchrechnung und Gleichungen müssen aufgearbeitet werden. Ziel der Lernförderung: Das Klassenziel erreichen und sicherer in Klassenarbeiten werden. Vorgeschlagener Umfang: 1-2 Stunden pro Woche. Die Lernförderung soll online über AvisQnect stattfinden. AvisQnect kann bei Bedarf eine Anbieterbestätigung, Informationen zum Unterrichtsformat und Rechnungs-/Abrechnungsdaten bereitstellen.

Hinweis: Übertrage die Angaben in das Formular deiner zuständigen Stelle und frage nach, ob eine zusätzliche Schulbestätigung nötig ist.

Wie funktioniert das mit AvisQnect?

Du kannst AvisQnect dafür verwenden

AvisQnect

ist eine Online-Nachhilfeplattform. Wenn deine zuständige Stelle Online-Lernförderung akzeptiert, kannst du AvisQnect als Anbieter angeben.
Wir können dir helfen, die benötigten Anbieterinformationen zusammenzustellen, zum Beispiel Angaben zur Plattform, zum Online-Unterricht, zum gebuchten Fach und zur geplanten Lernförderung.
So gehst du praktisch vor
  1. Registriere dich kostenlos bei AvisQnect.
  2. Finde einen passenden Tutor für das benötigte Fach.
  3. Kläre mit deiner zuständigen Stelle, welche Unterlagen sie für Online-Nachhilfe braucht.
  4. Reiche Antrag, Schulbestätigung und Anbieterinformationen ein.
  5. Buche die Nachhilfe erst verbindlich, wenn Kostenübernahme und Abrechnung geklärt sind.
Gezielte Lernförderung passend zum Bedarf
Wenn ein Kind in einzelnen Fächern Unterstützung braucht, kann regelmäßige Nachhilfe helfen, Grundlagen zu festigen und schulische Anforderungen sicherer zu bewältigen.

Die passende Lernförderung planen

Nach einer möglichen Kostenübernahme ist wichtig, welche Unterstützung zum Kind und zum Lernziel passt.

Einen Überblick über Preise und Modelle gibt der Ratgeber Was kostet Nachhilfe?. Ob zusätzliche Unterstützung aktuell überhaupt der richtige Schritt ist, hilft dir Wann ist Nachhilfe sinnvoll? einzuordnen. Für realistische Erwartungen an die ersten Fortschritte lies außerdem Wie schnell hilft Nachhilfe?.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe

Kurze Antworten zu Antrag, Kostenübernahme und Online-Lernförderung.

Bildung und Teilhabe ist ein Leistungspaket für Kinder und Jugendliche aus Familien mit bestimmten Sozialleistungen. Es kann verschiedene Bereiche betreffen, zum Beispiel Ausflüge, Mittagessen, Schulbedarf oder Lernförderung. Für Nachhilfe ist vor allem der Teil zur Lernförderung relevant.

Nein, eine Übernahme ist nicht automatisch garantiert. Die zuständige Stelle prüft den Antrag und entscheidet nach den lokalen Vorgaben. Häufig braucht es eine schulische Einschätzung, warum Lernförderung notwendig ist und welches Ziel erreicht werden soll.

Das hängt von deiner zuständigen Stelle ab. Manche Stellen akzeptieren Online-Lernförderung, andere prüfen genauer, wie Unterricht, Nachweise und Abrechnung laufen. Wenn Online-Nachhilfe akzeptiert wird, kann AvisQnect als Anbieter angegeben werden.

Besser ist es, zuerst mit der zuständigen Stelle zu klären, welche Unterlagen gebraucht werden und ob eine Kostenübernahme möglich ist. Sonst kann es passieren, dass Kosten entstehen, die später nicht übernommen werden. Eine unverbindliche Suche nach passenden Tutoren ist natürlich vorher möglich.

Typisch sind Antrag, Nachweis über die Anspruchsberechtigung, schulische Einschätzung und Angaben zum Anbieter. Oft werden außerdem Fach, Klassenstufe, geplanter Umfang und Ziel der Lernförderung abgefragt. Die genaue Liste unterscheidet sich aber je nach Stadt, Landkreis oder Jobcenter.

Noch Fragen zu Bildung und Teilhabe oder zur Lernförderung?

Besuche unser FAQ oder schreibe uns über das Kontaktformular.

Hast du eine Frage?
Unser FAQ hilft dir bei allen Fragen und Anliegen.
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Quellen

  1. BMAS: Die Leistungen des Bildungspakets, zuletzt abgerufen am 11. September 2026.
  2. Familienportal des Bundes: Bildung und Teilhabe, zuletzt abgerufen am 11. September 2026.
  3. Bundesministerium der Justiz: § 28 SGB II, zuletzt abgerufen am 11. September 2026.
  4. Bundesagentur für Arbeit: Leistungen für Bildung und Teilhabe, zuletzt abgerufen am 11. September 2026.
  5. Bundesagentur für Arbeit: Schulbestätigung zur notwendigen Lernförderung, zuletzt abgerufen am 11. September 2026.

Redaktionell erstellt von der AvisQnect-Redaktion. Zuletzt redaktionell geprüft und aktualisiert am 11. September 2026.